Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

von Werbetexterin Ulrike Pfarre

 

Ulrike Pfarre

direkt-mehr-umsatz.de

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Karl-Marx-Str. 53

01109 Dresden

 

– nachfolgend Texterin genannt –

 

§ 1 Auftragserteilung

(1.1.) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreativen und konzeptionellen Leistungen, Textarbeiten sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten von Werbetexterin Ulrike Pfarre.

(1.2.) Die Texterin arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages zwischen der Texterin und den Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

(1.3.) Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebotes bzw. mit einer Auftragsbestätigung oder durch die Zusendung von Unterlagen nach erfolgter telefonischer, persönlicher oder elektronischer Auftragsklärung durch den Auftraggeber gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

(1.4.) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Texterin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Abnahme des Auftrags, Gestaltungsfreiheit

(2.1.) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Eine Nichtabnahme muss ausdrücklich und mit detaillierten Gründen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (z. B. in Zweifelsfällen der Rechtschreibung oder Druckfarben) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach der Auftragserteilung. Wenn innerhalb der zweiwöchigen Reklamationsfrist Beanstandungen eingehen, hat der Auftraggeber der Texterin eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu gewähren.

(2.2.) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrecht

(3.1.) Sämtliche Ergebnisse der Texterin wie Ideen, Konzepte, Texte, Gestaltungsvorschläge usw. – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht.

(3.2.) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen der Texterin übertragen.

(3.3.) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

(3.4.) Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW Honorartabelle (Fachverband Freier Texter e.V.) übliche Vergütung als vereinbart.

(3.5.) Die Texterin behält sich das Recht vor, eigenkreative Arbeiten für den Auftraggeber für die Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Die widerrufliche Erlaubnis, dabei den Namen des Auftraggebers zu nennen, ist separat von der Texterin beim Auftraggeber einzuholen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(4.1.) An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

(4.2.)  Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.

§ 5 Vergütung, Sonderleistungen, Nebenkosten

(5.1.) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Arbeiten und Leistungen von der Texterin auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Seitenpreise (bezogen auf 1 Seite A4) bzw. pauschal abgerechnet. Beratungen und Vorträge werden auf der Basis von Stundensätzen je angebrochene halbe Stunde abgerechnet. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

(5.2.) Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar zwei Korrekturdurchgänge. Darüber hinaus gehende Korrekturen und Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

(5.3.) Der Entwurf von Texten und Ideen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig. Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.  Ist einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Basis der jeweils aktuellen Honorartabelle des FFW (Fachverband Freier Werbetexter e.V.).

(5.4.) Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht wesentlich verändert. Die Texterin verpflichtet sich, erforderlichen Mehraufwand von mehr als 20 % gegenüber der ursprünglichen Kalkulation anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.

(5.5.) Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Texterin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

(5.6.) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(5.7.) Fremd- und Nebenkosten – etwa für z. B. Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(5.8.) Soweit nicht anders vereinbart, werden die Fahrtkosten – wie z. B. An- und Abfahrten, Besorgungen, Recherchen, Kurierfahrten von der Texterin auf der Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene halbe Stunde abgerechnet.

(5.9.) Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, geschieht dieses nur, wenn der Auftraggeber die Arbeiten und Leistungen direkt mit dem Auftragnehmer der Fremdleistungen abrechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(5.10.) Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Texten und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§ 6 Zahlungsweise

(6.1.) Die Vergütung ist spätestens bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

Aufträge mit einem Honorarvolumen bis zu 500 Euro sind vom Auftraggeber sofort nach Auftragserteilung (Vorkasse) in vollem Umfang zu entrichten. Das Honorar für  Auftragsvolumina von insgesamt mehr als 500 Euro werden – soweit nicht einzelvertraglich abweichend geregelt – durch Abschlagszahlungen wie folgt fällig: Bei Auftragserteilung 50 %, nach Endabnahme des Werkes durch den Auftraggeber 50 %.

(6.2.) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug (spätestens 10 Tage nach Ablauf des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels), kann die Texterin Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz verlangen. Der jeweilige Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich neu festgelegt und ist unter www.bundesbank.de einsehbar. Mahngebühren werden ab der 2. Mahnung pauschal mit jeweils 5,- EUR je Mahnung erhoben. Die Kosten ab der 3. Mahnung für Rechtsanwalt und Inkassobüro trägt der Zahlungssäumige. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

(7.1.) Die Texterin ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.

(7.2.) Soll zwischen dem Auftraggeber und der Texterin ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich ausgestaltet oder geändert werden, werden personenbezogene Daten (Bestandsdaten) vom Auftraggeber erhoben und verwendet, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. (1) b, c und f DSGVO.

Die darüber hinausgehende Verarbeitung von Daten erfordert eine gesonderte Einwilligung des Auftraggebers bzw. eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung, wenn es um die Verarbeitung von Daten Dritter im Namen des Auftraggebers geht.

(7.3.) Der Auftraggeber hat das Recht, über die von der Texterin von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit Auskunft und deren Änderung oder Löschung zu verlangen. Personenbezogene Daten werden 24 Monate nach vollständiger Erledigung des Auftrags unaufgefordert vollständig gelöscht, sofern keine davon abweichende schriftliche Einwilligung des Auftraggebers vorliegt oder andere (z. B. steuer-) rechtliche Aufbewahrungsvorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist verlangen.

Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung der Texterin auf www.direkt-mehr-umsatz.de/Datenschutzerklaerung.

§ 8 Haftung, Gefahrenübergang, Verjährung

(8.1.) Die Texterin haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Mit der Abnahme des Werkes nach der Schlusskorrektur durch den Auftraggeber geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

(8.2.) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird.

(8.3.) Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte.

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere hinsichtlich Urheber-, Heilmittelwerbe-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, obliegen dem Auftraggeber. Die Texterin haftet deshalb nicht für die rechtliche (insbesondere heilmittelwerbe-, wettbewerbs- und markenrechtliche) Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts der Arbeitsergebnisse und Ideen.

(8.4.) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

(8.5.) Die Texterin verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.

(8.6.) Sofern die Texterin notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Ulrike Pfarre. Deshalb haftet sie nur für eigenes Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeit.

(8.7.) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(8.8.) Wird die Texterin von Dritten aufgrund des Layouts, der Idee und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadensersatz oder ähnliches in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Texterin von der Haftung frei.

(8.9.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand bzw. die persönliche Übergabe von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung/ Übergabe innerhalb des gleichen Ortes durch die Texterin erfolgt. 

§ 9 Schlussbestimmungen

(9.1.) Erfüllungsort ist der Firmensitz der Texterin.

(9.2.) Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten ist der Firmensitz der Texterin.

(9.3.) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine gesetzliche Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

(9.4.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(9.5.) Diese Fassung der AGB gilt ab 06.06.2020 (Die bisherige Fassung vom 13.06.2018 gilt für alle zu diesem Zeitpunkt bereits erteilten Aufträge fort) inklusive der Änderung zum 01.09.2022 (Wegfall der Zahlungsweise Factoring).

 

Ulrike Pfarre

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